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Winterdienste
Wir sorgen für die nötige Bodenhaftung!

Die winterlichen Obliegenheiten eines Vermieters oder Hausbesitzers sind klar geregelt. Schneeräumen und Streuen müssen zeitig und vor Betriebsbeginn erfolgen.
Lassen Sie sich nicht von plötzlichem Nachtfrost überraschen – die Lösung ist einfach:

Denn während andere noch schlafen, ist der HGS-Winterdienst bereits in vollem Einsatz.
Wir entfernen frühzeitig Schnee und Eis auf den Wegen zum Gebäude, halten Parkflächen funktionsfähig, Auf- und Abgänge eisfrei und streuen die Treppenstufen.

Natürlich sorgen wir auch für gefahrloses Begehen der zu Ihrem Anwesen gehörenden öffentlichen Gehwege.

Damit kommen Sie Ihren Verpflichtungen als Verantwortlicher nach und schützen Mitarbeiter oder Bewohner, Besucher und Passanten vor winterlichen Unfällen.


Unsere Arbeitsbereiche

  • Betriebsgebäude und Bürohäuser
  • Öffentliche Verkehrsflächen
  • Schulen, Kindergärten, Senioreneinrichtungen
  • Private Anwesen
 
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